AGB

Haftungsbeschränkungen

a. Das Klangtherapie Festival ist eine Open Air Veranstaltung. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
b. Bei Rock- und Elektrokonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab. Die Benutzung von adäquatem Gehörschutz wird empfohlen.
c. Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene, kaputtgegangene oder gestohlene Gegenstände.
d. Falls die Haftung des Veranstalters aufgrund der vorhergehenden Klauseln ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für seine Mitarbeiter.

Ton- und Filmaufnahmen

Der Inhaber des Festivalbändchens willigt, ohne Vergütung durch den Veranstalter, darin ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers erstellt werden, vervielfältigt, gesendet oder in audiovisuellen Medien benutzt werden. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das bedeutet, wir filmen das Fest und evtl. seid ihr auch mit drauf. Aus dem Material erstellen wir ein Festivalvideo oder einen Trailer. Gegen die Verwendung von eurem Bildmaterial kann Einspruch erhoben werden.

Sicherheit

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung vom Veranstalter eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

Im Festivalgelände ist das Mitbringen von Getränken, Tonbandgeräten, professionellen Film- und Videokameras sowie sperrigen Gegenständen untersagt. Auf dem gesamten Gelände (Festivalgelände und Campingplatz) sind zudem Tiere, Musikanlagen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährliche Gegenstände verboten. Der Ordnungsdienst führt am Einlass zum Festivalgelände Taschenkontrollen durch und ist im Zweifelsfall berechtigt auch Leibesvisitationen vorzunehmen.

Jugendschutz

1. Zutritt
a. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in direkter Begleitung der Eltern und ausschließlich tagsüber zwischen 8 und 22 Uhr das Veranstaltungsgelände betreten.
b. Der Zutritt von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren auf das Veranstaltungsgelände ist nur in Begleitung der Eltern oder eines „Erziehungsbeauftragten“ erlaubt.
c. Am Einlass werden das Alter und die Identität des Jugendlichen und des Elternteils oder Erziehungsbeauftragten durch Überprüfung eines Lichtbildausweises festgestellt.
d. Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Übertragung der Sorgepflicht“ unter www.klangtherapie-festival.de rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Diese ist gemeinsam mit leserlichen Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds, des Erziehungsbeauftragten und des Jugendlichen (Kopien zusammen auf einem DIN A4 Blatt) an der Kasse abzugeben.
e. Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Elternteil muss lediglich eine Kopie beider Ausweise an der Kasse abgeben werden.

2. Aufenthalt
a. Der Erziehungsbeauftragte erklärt sich mit seiner Unterschrift dazu bereit, während des gesamten Festivals die Verantwortung für den Jugendlichen zu übernehmen.
b. Der Erziehungsbeauftragte muss das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben und darf jeweils nur für 2 Jugendliche während des Festes den Erziehungsauftrag übernehmen.
c. Der Erziehungsbeauftragte muss in der Lage sein, die ihm übertragenen Erziehungspflichten zu erfüllen.
d. Der Erziehungsbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass der Jugendliche mit ihm gemeinsam das Festival verlässt.
e. Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde oder Fälschung).

Schlussklausel

a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bayreuth.
c. Sollte irgendeine Klausel der AGB unwirksam sein wird sie durch eine gesetzkonforme ersetzt, die restlichen Klauseln der AGB behalten ihre Gültigkeit.